Abgas-Untersuchung-Kraftrad (AUK): Unterschied zwischen den Versionen

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(AU-Krafträder (AUK) in Deutschland)
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Am 10. Februar 2006 hat der Bundesrat der 41. Änderungsverordnung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zugestimmt. Die Verordnung ist am 1. April 2006 in Kraft getreten.
 
Am 10. Februar 2006 hat der Bundesrat der 41. Änderungsverordnung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zugestimmt. Die Verordnung ist am 1. April 2006 in Kraft getreten.
  
Der Untersuchungspflicht für die AUK unterliegen alle zulassungspflichtigen, motorisierten Krafträder mit Fremdzündungsmotor und einem [[Hubraum]] von mehr als 50 cm³ und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
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Der Untersuchungspflicht für die AUK unterliegen alle zulassungspflichtigen, motorisierten Krafträder mit Fremdzündungsmotor und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
  
Neben den Zweirädern, für die die o. g. Kriterien zutreffen, sind auch dreirädrige Kraftfahrzeuge ([[Trike]]s) und vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leermasse von bis zu 400 kg und einer maximalen Nutzleistung von bis zu 15 kW ([[Quad]]s) von der Untersuchungspflicht betroffen.
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Neben den Zweirädern, für die die o. g. Kriterien zutreffen, sind auch dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trikes) und vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leermasse von bis zu 400 kg und einer maximalen Nutzleistung von bis zu 15 kW (Quads) von der Untersuchungspflicht betroffen.
  
Ausgenommen sind Fahrzeuge mit einem Erstzulassungsdatum vor dem 1. Januar 1989, [[Dieselmotorrad|Dieselmotorräder]] und [[Kleinkraftrad|Kleinkraftäder]].
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Ausgenommen sind Fahrzeuge mit einem Erstzulassungsdatum vor dem 1. Januar 1989, Dieselmotorräder und Kleinkraftäder.
  
 
Die AUK ist Bestandteil der Hauptuntersuchung (HU), ohne eine positiv abgeschlossene AUK ist kein positiver Abschluss der HU möglich. Die Kosten für eine AUK betragen 18,85 € zusätzlich zur HU.
 
Die AUK ist Bestandteil der Hauptuntersuchung (HU), ohne eine positiv abgeschlossene AUK ist kein positiver Abschluss der HU möglich. Die Kosten für eine AUK betragen 18,85 € zusätzlich zur HU.
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Bei Krafträdern mit geregeltem Katalysator wird der CO-Wert bei erhöhter Leerlaufdrehzahl (2500-3000 1/min) bewertet. Wenn der Hersteller keine AUK-Werte an die Zentrale Erfassungsstelle herausgegeben hat, dürfen max. 0,3 Vol% CO erreicht werden.
 
Bei Krafträdern mit geregeltem Katalysator wird der CO-Wert bei erhöhter Leerlaufdrehzahl (2500-3000 1/min) bewertet. Wenn der Hersteller keine AUK-Werte an die Zentrale Erfassungsstelle herausgegeben hat, dürfen max. 0,3 Vol% CO erreicht werden.
 
  
 
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Version vom 15. März 2010, 20:24 Uhr